Antwort aus dem Bundespräsidialamt

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Sie haben im Rahmen der Aktion „Reisegruppe Niemand“ an den Bundespräsidenten geschrieben. Die Briefe, die den Bundespräsidenten dabei erreicht haben, enthalten viele Hinweise von Bürgerinnen und Bürgern zur kritischen Bestandsaufnahme bei der Durchsetzung der Gleichstellung von Menschen mit und ohne Behinderung in Deutschland. Dazu zählen Forderungen und Vorschläge, darunter auch zur Neuformulierung von Artikel 3 des Grundgesetzes.


Der Bundespräsident gibt mit den Mitteln seines Amtes vielfältige Impulse zur weiteren Entwicklung der freiheitlichen Demokratie in Deutschland, denn er ist davon überzeugt, dass nur die liberale Demokratie gesellschaftliche Vielfalt und Offenheit und die Verwirklichung der Menschenrechte in unserem Land ermöglichen kann. Initiativen des Bundespräsidenten wie das „Forum Bellevue zur Zukunft der Demokratie“, seine Reisen in ländliche Regionen unter dem Leitmotiv „Land in Sicht“ oder die Gesprächsreihe des Bundespräsidenten zur Förderung einer von Offenheit geprägten Kultur der gesellschaftlichen Debatten sind Beispiele für dieses Engagement. Dabei weiß der Bundespräsident um den engen und wechselseitigen Zusammenhang von Inklusion und Demokratie, der im Kern zusammengefasst lautet: Ohne die Anerkennung der menschlichen Vielfalt und der Selbstbestimmung der Bürgerinnen und Bürger kann eine freiheitliche Gesellschaft nicht bestehen.

Die weitere Entwicklung der Inklusion in Deutschland ist für die Verwirklichung der Rechte der Menschen mit Behinderung und für eine gute Zukunft der Menschen mit und ohne Behinderung in unserem Land sehr wichtig. Darum hat der Bundespräsident bei vielen Gelegenheiten die Förderung der Teilhabe und Autonomie von Menschen mit Behinderung mit den Mitteln seines Amtes unterstützt, durch die Würdigung guter Beispiele, in seinen Reden und öffentlichen Äußerungen.

Dem Bundespräsidenten ist bewusst, dass der Stand der Inklusion 25 Jahre nach der Aufnahme des Satzes „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“ in das Grundgesetz und zehn Jahre nach Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland gemischte Befunde aufweist. Das Deutsche Institut für Menschenrechte als die Monitoring-Stelle zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland schreibt dazu einerseits:
„Die deutsche Behindertenpolitik hat sich in den letzten zehn Jahren bemerkenswert positiv verändert. Eine Vielzahl von Akteur innen nimmt sich des Themas seither in neuer Qualität an: Staatliche Stellen auf allen Zuständigkeitsebenen, private Akteur innen wie Unternehmen und vor allem Menschen mit Behinderungen selbst engagieren sich für die Verbesserung der Lebenssituation von Menschen mit Beeinträchtigungen und setzen sich dafür ein, dass Barrieren, die eine gleichberechtigte Rechtswahrnehmung verhindern oder erschweren, abgeschafft werden. Heute prägt das menschenrechtliche Verständnis von Behinderung die Gesetzgebung im Teilhabe- und Antidiskriminierungsrecht ebenso wie im Arbeits- und Sozialrecht. Das Partizipationsgebot der UN-BRK („Nichts über uns ohne uns!“) hat vielen Menschen mit Behinderungen neue Räume eröffnet, ihre Sichtweisen und Forderungen einzubringen, sei es durch Beiratstätigkeiten oder andere Beteiligungsformen.“
Andererseits weist die Monitoring-Stelle nachdrücklich und differenziert auf viele Aspekte des noch bestehenden Handlungsbedarfs bei der Verwirklichung der Rechte von Menschen mit Behinderung und bei der weiteren Ausgestaltung der inklusiven Gesellschaft hin. Die Hinweise und Forderungen, die Sie und weitere Bürgerinnen und Bürger im Rahmen der Aktion „Reisegruppe Niemand“ an den Bundespräsidenten geschrieben haben, zeigen diesen Handlungsbedarf ebenfalls eindringlich auf Umfang und Größe der anstehenden Herausforderungen und Aufgaben werden durch Ihre Hinweise sehr deutlich.

Deshalb müssen staatliches Handeln und zivilgesellschaftliche Initiativen weiter zur Verwirklichung der Inklusion beitragen. In vielen Zusammenhängen (z. B. in den Lebensbereichen Arbeit, Wohnen, Bildung, bei der Barrierefreiheit im öffentlichen und privaten Raum) müssen die Verbesserungen den unterschiedlichen Bedarfen der Menschen mit Behinderungen und den verschiedenen Anforderungen an die gelingende Teilhabe, an Barrierefreiheit und Nachteilsausgleiche gerecht werden.
Dazu müssen die bestehenden gesetzlichen Regelungen auf allen Ebenen wirksam angewendet und zielgerichtet weiterentwickelt werden.

Die Botschaften und Forderungen, die bei der Aktion „Reisegruppe Niemand“ formuliert wurden, unterstreichen dies anschaulich. Der Bundespräsident wird diese Hinweise in seine Überlegungen zur Amtsführung und in seine Gespräche mit Politikern und Fachleuten einbeziehen. Er kann aber im Rahmen seiner Aufgaben und Befugnisse weder auf die parlamentarische Willensbildung noch auf die Umsetzung gesetzlicher Regelungen Einfluss nehmen. Dafür bitte ich Sie um Verständnis.

Im Auftrag des Bundespräsidenten Frank-Walter Steinmeier