Rechte für Reisende mit eingeschränkter Mobilität
Bürgerinformation von der Europäischen Union
Auch wenn Ihre Mobilität eingeschränkt ist, sollten Sie wie jeder andere mit der Bahn reisen können. Und Sie sollten von dem Schienenverkehrsunternehmen leicht Informationen über die Zugänglichkeit der Züge erhalten.
Außerdem haben Sie Anspruch auf kostenlose Hilfe beim Ein-, Aus- und Umstieg, während der Fahrt und auf dem Bahnhof vor und nach der Reise.
Um diese zu erhalten, sollten Sie sich mindestens 48 Stunden vor der Abreise an das Schienenverkehrsunternehmen, den Fahrscheinverkäufer oder den Reiseveranstalter wenden und erklären, welche Art von Hilfe Sie benötigen.
Ihnen darf die Beförderung nicht wegen Ihrer eingeschränkten Mobilität verweigert werden, außer wenn dies aufgrund der Zugangsregeln des Unternehmens unbedingt erforderlich ist.
Wenn Sie bei der Reise Probleme haben, Hilfe zu erhalten, sollten Sie dies der Bahnhofsverwaltung oder dem betreffenden Schienenverkehrsunternehmen melden.
Wenn Sie mit deren Antwort nicht zufrieden sind, können Sie sich an die zuständige nationale Behörde des Landes wenden, in dem sich der Vorfall ereignet hat.